Mit GVD 24/2023 wurde in Italien die EU-Richtlinie
2019/1937 umgesetzt, womit der Schutz von Personen gewährleistet wird, die
Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Die neuen Gesetzesvorschriften dienen dem
Schutz von Hinweisgebern, die sich dem Risiko von Vergeltungsmaßnahmen
aussetzen.
Über diese verschlüsselte Plattform können Sie Verstöße
gegen das EU-Recht (z.B. Verletzung des Zivilrechts, Ordnungswidrigkeiten,
Verletzungen der Rechnungslegungspflicht, Straftaten, Verletzungen des
Organisationsmodells 231/01 usw.) melden, von denen Sie Kenntnis haben.
Sie können entscheiden, ob Sie uns Ihre persönlichen
Daten mitteilen oder anonym melden wollen. In jedem Fall ist die vertrauliche
Behandlung Ihrer Identität und Ihrer personenbezogenen Daten gewährleistet. Hier finden Sie den Datenschutzhinweis für Meldeverfahren (whistleblowing) im Sinne von GvD 24/2023.
Innerhalb von 7 Tagen nach Eingang Ihrer Meldung erhalten
Sie eine vom System generierte Empfangsbestätigung. Mit der Bestätigung wird
auch einen Code übermittelt, den Sie für jegliche follow-up Tätigkeiten benötigen. Innerhalb der darauffolgenden drei
Monate erhalten Sie eine schriftliche Rückmeldung vom Verantwortlichen des von
der Gesellschaft beauftragten Verantwortlichen des internen Meldekanals.
Bitte beachten Sie, dass das Gesetz Hinweisgeber, die im
guten Glauben eine Meldung abgeben, vor jeglichen Vergeltungsmaßnahmen schützt.
Die Meldungen an die Aufsichtsstelle werden wie folgt getätigt:
- E-Mail an: odv@fieramesse.com
- Über das Whistleblowing-Portal der Messe Bozen
- Schreiben an:
Messe Bozen AG
Aufsichtsstelle – persönlich vertraulich
Messeplatz 1
39100 BOZEN